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20.05.2021

Investition in die Zukunft:

Grünes Licht für Erbbaurechtsvertrag zum Neubau der Grundschule Niederkaufungen



Für den Neubau der Grundschule Niederkaufungen haben die Mitglieder der Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung grünes Licht zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Landkreis Kassel gegeben. Gegenstand des Vertrages ist das rund 5.320 Quadratmeter große Grundstück auf dem ehemaligen Gelände der Firma Fassold im Bereich der Straßen Am Haferbach, Ziegeleiweg und Alte Ziegelei, dass die Lossetalgemeinde zuvor erworben hatte.

Auf dem ehemaligen Gelände der Firma Fassold will der Landkreis Kassel einen Grundschulneubau errichten. Die Lossetalgemeinde hatte das Grundstück zuvor erworben und will es nun auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung stellen. Aus Sicht von Bürgermeister Arnim Roß ist dieses Bauprojekt ein großer Gewinn für den Ortsteil Niederkaufungen.


Der Landkreis Kassel will auf dieser Fläche einen Grundschulneubau für rund 13 Millionen Euro errichten. Das Vorhaben ist nötig geworden, da der Platz im alten Grundschulgebäude in der Leipziger Straße nicht mehr für den Schulbetrieb ausreicht und das Gebäude nicht erweitert werden kann. „Für die Bildung unserer jüngsten Bürgerinnen und Bürger sowie für die Attraktivität des Ortsteils Niederkaufungen ist der Grundschulneubau ein großer Gewinn“, betont Bürgermeister Arnim Roß. „Für uns als Gemeinde ist es daher selbstverständlich, das Bauvorhaben durch die Verpachtung des Grundstücks zu unterstützen.“

Die Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrags zwischen der Gemeinde Kaufungen und dem Landkreis Kassel soll in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.


Bericht HNA vom 29.05.2021

Nächster Schritt zur neuen Schule

Es kommt Bewegung in das Vorhaben, um den Bau eines neuen Gebäudes für die Grundschule Niederkaufungen. Zumindest ist nun ein weiterer konkreter Schritt gemacht worden: Die Kaufunger Gemeindevertreter haben beschlossen, dass die Gemeinde nun einen Pachtvertrag mit dem Landkreis Kassel für das künftige Baugrundstück zwischen den Straßen Am Haferbach, Ziegeleiweg und Alte Ziegelei unterzeichnen kann.

Der Landkreis ist Schulträger und wird die 5320 Quadratmeter große Fläche für 60 Jahre pachten, teilen Kreissprecher Harald Kühlborn und Gemeinde auf Anfrage mit. Laut Kühlborn zahlt der Landkreis aber nur in den ersten 30 Jahren eine Summe von 69 000 Euro pro Jahr. Der Vertrag soll im zweiten Halbjahr 2021 unterzeichnet werden.

Der aktuelle Standort der Grundschule Niederkaufungen an der Leipziger Straße bietet nicht mehr genug Platz. Für den neuen Standort soll nun ein Pachtvertrag unterschrieben werden.                                    


Geplant ist, dass das rund 13 Millionen Euro teure Bauprojekt im Schuljahr 2025/26 bezugsfertig ist. Es soll was die bestehende Schule an der Leipziger Straße ersetzen. „Wir hatten Anfang 2020 noch damit gerechnet, dass das Gebäude 2023 schon genutzt werden kann, das war allerdings zu ehrgeizig“, sagt Kühlborn. Dass es jetzt rund zwei Jahre länger dauert, habe mehrere Gründe. Unter anderem habe der Kauf des Grundstücks mit rund einem Jahr länger gedauert, als zunächst angenommen, sagt Kühlborn. Er bezieht sich dazu auf eine gemeinsame Erklärung des Landkreises und der Gemeinde. Wie aus dem Kaufunger Rathaus zu hören ist, konnte das Grundstück Ende Oktober 2020 durch die Gemeinde erworben werden.

Die Pandemie und die Kommunalwahl hätten schließlich die Entscheidung über den Pachtvertrag verschoben.

Für Rektorin Heide König wird es höchste Zeit, dass nun Bewegung in die Sache kommt. „Das aktuelle Gebäude ist leider viel zu klein und bietet nicht das, was man für dem Flur mit Schülern treffen, weil es nicht genügend Räume gebe. Außerdem biete die Schule nur eine Toilette für 25 Mitarbeiter. „Wir freuen uns also sehr auf das neue Gebäude“, sagt König.

„Es ist unbestritten, dass die Räumlichkeiten in der aktuellen Schule nicht ausreichen“, bestätigt Kühlborn. Weil die Schule an der Leipziger Straße nicht mehr erweitert werden könne, habe man sich also für den neuen Standort entschieden.

Nun müsse der Kreistag am 28. Juni noch darüber abstimmen, ob der Landkreis den Erbbaurechtsvertrag unterschreiben kann. Ist das geschehen, könne die Planung ausgeschrieben werden. „Wir gehen davon aus, dass die Gesamtplanung bis zum Sommer 2022 abgeschlossen ist“, sagt der Landkreissprecher.

Erst dann könnten die eigentlichen Bauarbeiten ausgeschrieben werden.


Beschluss der Gemeindevertretung am 20.05.2021

Betrifft:

Abschluss Erbbaurechtsvertrag Gemeinde Kaufungen / Landkreis Kassel Schulgrundstück Grundschule Niederkaufungen

Beschlussempfehlung:

Für die gemeindeeigenen Grundstücke Gemarkung Niederkaufungen, Flur 9, Flurstück 51/116, 51/117, 51/118, 51/120, 51/134, 51/151 und 105/2 wird mit dem Landkreis Kassel ein Erbbaurechtsvertrag für den Neubau der Grundschule Niederkaufungen abgeschlossen. Dem als Anlage zum Originalprotokoll beigefügten Entwurf des Erbbaurechtsvertrages wird zugestimmt.

Begründung:

Die Gemeinde Kaufungen ist Eigentümerin der im beigefügten Lageplan verzeichneten Grundstücke Gemarkung Niederkaufungen, Flur 9, Flurstück 51/116, 51/117, 51/118, 51/120, 51/134, 51/151 und 105/2. Die Grundstücke haben eine Gesamtgröße von 5.320 qm. Für den geplanten Neubau der Grundschule Niederkaufungen stellt die Gemeinde dem Landkreis Kassel diese Grundstücke zur Verfügung.

Die Grundstücke werden mit Erbbaurechtsvertrag auf den Landkreis übertragen. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von 60 Jahren vor.

Für den Ankauf und die Vermessung der Grundstücke hat die Gemeinde insgesamt einen Betrag in Höhe von 1.385.255,85 € aufgewendet. Der jährliche Aufwand (Zins und Tilgung) für ein Darlehen bei einer Laufzeit von 30 Jahren beträgt jährlich rd. 69.000,00 €, was einem Erbbauzins von ca. 5 % entspricht. Nach Mitteilung des Landkreises liegt der Zinssatz für Erbbaugrundstücke in anderen Städten und Gemeinden des Landkreises Kassel bei 2,5 %.

Damit der Gemeinde keine Nachteile bei der Finanzierung in den ersten 30 Jahren entstehen, wird mit Zustimmung des Landkreises folgende Zahlung des Erbbauzinses vorgeschlagen:

Der Landkreis zahlt für die ersten 30 Jahre der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages einen Erbbauzins in Höhe 69.000,00 €, für die letzten 30 Jahre beträgt der Erbbauzins = 0,00 €.

Sollte während der Laufzeit des Vertrages der Heimfall gemäß § 7 des Vertrages oder der Zeitablauf eintreten, so ist dem Landkreis gemäß § 8 des Vertrages eine Entschädigung zu zahlen. Die Entschädigung soll zum vollen Verkehrswert des Gebäudes und der baulichen Anlagen zum Zeitpunkt des Heimfalls bzw. bei Zeitablauf betragen.

Für alle anderen Vereinbarungen im Vertrag gelten die allgemeinen Regelungen des Erbbaurechtes.

Finanzielle Auswirkungen:

Jährliche Einnahmen Erbpachtzins von 69.000,00 € für die ersten 30 Jahre der Laufzeit des Vertrages.

Demografische Auswirkungen:

Langfristig gesicherte Schulentwicklung für den Ortsteil Niederkaufungen.